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Ihr Vorteil

Mögliche Vorteile qualifizierter Gutachten gegenüber anderen Gutachten:

Problematische Gutachteninhalte
  • Berücksichtigung der Restwertbörsen-Höchstgebote
  • Mittlerer Stundenverrechnungssatz im Gutachten angegeben
  • UPE-Aufschläge nicht summenmässig im Gutachten ausgewiesen
  • Angabe der Wiederbeschaffungsdauer in Arbeitstagen
  • Merkantile Wertminderung nur bei Fahrzeugen bis fünf Jahre
  • Keine Schadenbeschreibung
  • Wiederbeschaffungswert wird nicht mit klarer Mehrwertsteuerangabe versehen oder bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird eine Handelsspanne von 17,5% unterstellt
  • Verbringungskosten, Umbaukosten, An- und Abmeldekosten werden nicht im Gutachten aufgeführt
  • Keine Möglichkeit der Qualitätsüberwachung


Vorteil eines qualifzierten Gutachtens
  • Restwertermittlung am allgemeinen Markt, lediglich Plausibilitätsprüfungen mit Hilfe der Börse
  • Stundenverrechnungssatz der markengebundenen Werkstatt gemäss BGH-Entscheidung vom 29.04.2003
  • UPE-Aufschläge konkret im Gutachten genannt
  • Angabe der Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen und der Reparaturdauer in Arbeitstagen
  • Merkantile Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen (BVSK-Wertminderungsberechnung)
  • Ausführliche Schadenbeschreibung, individuelle Texte
  • Klare Beantwortung der Mehrwertsteuerthematik durch BVSK-Texte, keine Angabe der Handelsspanne, bei Differenzbesteuerung lediglich zwei Prozent Differenzumsatzsteuer
  • Vollständige Darstellung der erforderlichen Reparaturkosten einschliesslich der Umbaukosten, insbesondere auch bei Sonderfahrzeugen (Taxen)
  • BVSK-Qualitätssicherungssystem



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