Restwert
Neue Entscheidung des BGH: Geschädigter ist berechtigt, sein Unfallfahrzeug an seinen Händler zu veräussern ( AZ: VI 132/04 )
Bundesgerichtshof: Geschädigter ist berechtigt, sein Unfallfahrzeug an seinen Händler zu veräussern ( AZ: VI 132/04 )weitere Infos finden Sie unter:BVSK

