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Neue Entscheidung des BGH: Geschädigter ist berechtigt, sein Unfallfahrzeug an seinen Händler zu veräussern ( AZ: VI 132/04 )

Bundesgerichtshof: Geschädigter ist berechtigt, sein Unfallfahrzeug an seinen Händler zu veräussern ( AZ: VI 132/04 )
weitere Infos finden Sie unter:BVSK


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