Amtliche Tätigkeiten
Rechtzeitig Planen!
Fahrzeughauptuntersuchung
Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkws beträgt normalerweise 24 Monate. Eine Ausnahme ist nach der ersten Kfz-Zulassung von Pkws, bei denen die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig ist. Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z.B. 24 Monate).
Was passiert, wenn Du eine abgelaufene Plakette hast? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.
Nimm deshalb rechtzeitig Kontakt mit uns auf, wir vereinbaren gerne einen Termin mit Dir.




Schön & Sicher
Änderungsabnahmen
Ob optische Aufwertung durch breite Reifen und eine Tieferlegung oder einem klassischen Anbau einer Anhängezugvorrichtung – wir führen gerne für Dich eine Änderungsabnahme durch.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir Dein Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Mit H-Zulassung Geld sparen
Oldtimerbegutachtung
Du benötigst eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen?
Wir sind berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung dieser Zulassungen durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhältst Du finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Wir setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

